Wettspielordnung (WO) des TTKV Wittenberg mit Ausführungsbestimmungen
Präambel
Die Wettspielordnung des DTTB mit den Ausführungsbestimmungen des TTVSA sind auch für den TTKV Wittenberg bindend und genau einzuhalten.
Inhaltsverzeichnis:
- Allgemeines
- Offizielle und inoffizielle Veranstaltungen
- Punktspielbetrieb
- Pokalwettbewerbe
- Kreiseinzelmeisterschaften
- Ranglisten
- Rechtsordnung
- Disziplinarangelegenheiten
- Disziplinarmaßnahmen
- Rechtsmittel
1. Zweck und Geltungsbereich der WO
Zweck der Ausführungsbestimmungen des TTKV zur WO des DTTB und den Ausführungsbestimmungen des TTVSA ist es unter Beachtung der WO eine schriftlich eindeutig formulierte Richtlinie für den Wettkampfbetrieb innerhalb des Landkreises Wittenberg zu schaffen, da der TTVSA in seinem Handbuch in einigen Punkten den Kreisverbänden freie Hand lässt. Zuständig für die Fassung und Änderungen sind die Vorstandssitzungen TTKV Wittenberg, da in ihm fachkundige Vertreter der aktivsten Vereine vertreten sind. Die Inkraftsetzung erfolgt nach offiziellem Beschluss des Vorstandes des TTKV.
Der TTKV sieht die Förderung des Tischtennis auf Kreisebene. Dies bedeutet besonders auf die Belange der Kreisvereine einzugehen. So ist auch der Verein SV Anhalt Oranienbaum zum Punktspielbetrieb nach Dessau freigegeben. Vereine, die am Punktspielbetrieb in der Kreisliga und Kreisoberliga starten müssen Mitglied im TTVSA sein, da auch der Kreis im click-TT erfasst ist. Der große Wert wird jedoch auf die Nachwuchsarbeit im Kreis gelegt. Hier dürfen auch Kinder ohne Spielberechtigung zur Heranführung an den Tischtennissport an Veranstaltungen auf Kreisebene teilnehmen.
2. offizielle und inoffizielle Veranstaltungen
2.1 offizielle Veranstaltungen
Die Endtermine für offizielle Veranstaltungen sind im Terminkalender des TTVSA festgelegt.
2.2 inoffizielle Veranstaltungen
Inoffizielle Veranstaltungen wie Einladungsturniere, Vorbereitungsturniere und offene Vereinsturniere die nicht unter Punkt 2.1 des Handbuches fallen, können das ganze Jahr über durchgeführt werden. Sie dürfen nicht den offiziellen Spielbetrieb behindern, z.B. durch Spielverlegungen. Der Ausrichterverein ist selbst verantwortlich.
3. Punktspielbetrieb
Die Meldungen der Kreisligen hat jeder Verein eigenständig, nach den angegebenen Zeiten im click-TT vorzunehmen. Staffelleiter ist Dirk Marquardt. Bei der Nachwuchsliga ist Daniel Missal Staffelleiter. Die Staffelsieger erhalten eine Urkunde.
- Nachwuchsliga
In dieser Spielklasse sollen die Mädchen und Jungen in den Wettkampf eingeführt werden. Die Anmeldung erfolgt im Click-TT. Es dürfen Spieler während der laufenden Saison nachgemeldet und abgemeldet werden. Das Spielsystem und Modus werden vom Staffelleiter je nach Meldungen festgelegt.
- Kreisoberliga und Kreisliga
In dieser Spielklasse wird nach der WO des DTTB / AB des TTVSA gespielt. Gespielt wird nach dem Werner-Scheffler-System. Die Zulassung der Mannschaften, deren Kontrolle und Anzahl der Auf- und Abstiegsplätze unterliegt dem Staffelleiter. Aufstiegsberechtigt in die Bezirksklasse ist der Sieger der Kreisoberliga, bei Verzicht kann auch der zweite dieses Recht wahrnehmen.
Die Spielformulare verbleiben beim Verein. Die Meldung erfolgt im click-TT. Fehler oder gewünschte Änderungen sind nach Veröffentlichung der Terminpläne von den Vereinen sofort dem Staffelleiter zu melden, um sie noch vor Beginn der Hin- bzw. Rückrunde zu korrigieren. Spielverlegungen erfolgen entweder nach AB des TTVSA zur WO des DTTB, oder auch kurzfristig mit beiderseitigem Einverständnis schriftlich, auch E-Mail, und neuer Terminangabe beim Staffelleiter. Die Entscheidung obliegt dem Staffelleiter.
- Nichtantreten bzw. Zurückziehen von Mannschaften
Bei Nichtantreten bzw. Zurückziehen von Mannschaften sowie zu spätes Eintragen von Spielergebnissen werden Gebühren fällig, siehe Gebührenordnung.
4. Pokalwettbewerbe
- Teilnahme
Alle Vereine sind spielberechtigt, je gemeldete Mannschaft kann eine Pokalmannschaft gestellt werden. Die Spiele werden im Modifizierten Swaythling-Cup-System ausgetragen. Der Austragungsmodus richtet sich nach der Teilnehmerzahl, es entscheidet die Sportwart/Turnierleitung.
Es wird unterschieden in Herren A (Landesliga, Verbandsliga), Herren B (Bezirksklasse, Bezirksliga) und Herren C (Kreisliga, Kreisoberliga).
Je Spielklasse (Herren A, B, C) wird eine Startgebühr fällig, siehe Gebührenverordnung. Diese werden mit der jährlichen Startgebühren entrichtet.
- Ehrung
Bei Pokalwettbewerben gibt es, für die im Kreis gespielte Wettbewerbe, vom TTKV einen Siegerpokal und für die platzierten Urkunden.
5. Kreismeisterschaften (KM)
- Durchführung
Entsprechend den Durchführungsbestimmungen des TTVSA werden bis zu dem vom Verband festgelegten Terminen KM durchgeführt. Der TTKV ist verantwortlich für die Ausschreibung. Der Ausrichtererhält die Startgebühren laut Gebührenordnung.
- Nachwuchsbereich
Im Nachwuchsbereich werden zur Talentsuche auch Kinder ohne Spielberechtigung zugelassen. Bei einer weiteren Weiterqualifikation werden sie allerdings nicht berücksichtigt (Bezirksmeisterschaften-BM).
- KM Herren
Die KM der Herren wird in einer Klasse gespielt. Bei einer Beteiligung ab 30 Spieler wird in ein 2 Klassen gespielt, der Mittelwert des Q-TTR Wertes aller teilnehmender Spieler entscheidet über die Einteilung. Sie müssen im allgemeinen Punktspielbetrieb gemeldet sein. Im Doppel gibt es nur eine KM.
- KM Frauen
Es wird nur in einer Spielklasse gespielt.
6. Ranglisten
Das höchste Ranglistenturnier beim TTKV WB ist die Kreisrangliste 1 (KRL 1). Sie wird mit 10 Spielern im System „Jeder gegen Jeden“ gespielt. Die Aufsteiger werden in einer Kreisranglistenqualifikation ermittelt. Bei einer Absage, erfolgt eine Nachnominierung durch den Sportwart.
- Frauen
Die Teilnehmerinnen der sich anbietenden Vereine werden abgefragt und der Sportwart entscheidet über den Spielmodus.
- Nachwuchs
Nehmen Spieler ohne Spielberechtigung am Turnier teil, entscheidet der Jugendwart mit dem Verein über den sportlichen Werdegang. Bei einer Qualifizierung zur Bezirksrangliste ist eine Spielberechtigung erforderlich.
7. Rechtsordnung
Entsprechend des Handbuches 2.4 gibt es einen Kreisrechtsausschuss. Die Mitglieder müssen verschiedenen Vereinen angehören. Entscheidungen treffen mindestens drei Stimmen. Vorsitzender bzw. Stellvertreter und zwei Beisitzer. Die Rechtsmittelgebühr ist der Gebührenordnung zu entnehmen und ist vor dem Einspruchsverfahren auf das Konto des TTKV Wittenberg: 5001900 der Volksbank Dessau-Anhalt eG mit der BLZ: 80093574 zu überweisen.
Vorsitzender: Nick Marquardt HTTV Halle
Stellvertreter: Mirko Kröber SV Blau-Rot Pratau
Beisitzer: Bernd Dörre Grün-Weiß Annaburg
8. Disziplinarangelegenheiten
Entsprechend der Rechtsordnung des TTVSA 7-19 Pkt. 4.1.1 ist der Kreisrechtsausschuss für Disziplinarmassnahmen zuständig, die jeder Spieler mit Spielberechtigung durch Protest schriftlich vorbringen kann.
Die Adresse lautet: Nick Marquardt
Lange Strasse 4
06869 Coswig (Anhalt)
nickmarquardtcoswig@googlemail.com
9. Disziplinarmaßnahmen
Die Disziplinarmaßnahmen erfolgen entsprechend der WO des TTVSA.
10. Rechtsmittel
Es gilt die Regelung der Rechtsordnung des TTVSA 7-23 Pkt. 6.
Stand: 13.05.2020