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Wettspielordnung

Wettspielordnung (WO) des TTKV Wittenberg mit Ausführungsbestimmungen

 

Präambel

Die Wettspielordnung des DTTB mit den Ausführungsbestimmungen des TTVSA sind auch für den TTKV Wittenberg bindend und genau einzuhalten.

Inhaltsverzeichnis:          

  1. Allgemeines
  2. Offizielle und inoffizielle Veranstaltungen
  3. Punktspielbetrieb
  4. Pokalwettbewerbe
  5. Kreiseinzelmeisterschaften
  6. Ranglisten
  7. Rechtsordnung
  8. Disziplinarangelegenheiten
  9. Disziplinarmaßnahmen
  10. Rechtsmittel

 

1. Zweck und Geltungsbereich der WO

Zweck der Ausführungsbestimmungen des TTKV zur WO des DTTB und den Ausführungsbestimmungen des TTVSA ist es unter Beachtung der WO eine schriftlich eindeutig formulierte Richtlinie für den Wettkampfbetrieb innerhalb des Landkreises Wittenberg zu schaffen, da der TTVSA in seinem Handbuch in einigen Punkten den Kreisverbänden freie Hand lässt. Zuständig für die Fassung und Änderungen sind die Vorstandssitzungen TTKV Wittenberg, da in ihm fachkundige Vertreter der aktivsten Vereine vertreten sind. Die Inkraftsetzung erfolgt nach offiziellem Beschluss des Vorstandes des TTKV.

 

Der TTKV sieht die Förderung des Tischtennis auf Kreisebene. Dies bedeutet besonders auf die Belange der Kreisvereine einzugehen. So ist auch der Verein SV Anhalt Oranienbaum zum Punktspielbetrieb nach Dessau freigegeben. Vereine, die am Punktspielbetrieb in der Kreisliga und Kreisoberliga starten müssen Mitglied im TTVSA sein, da auch der Kreis im click-TT erfasst ist. Der große Wert wird jedoch auf die Nachwuchsarbeit im Kreis gelegt. Hier dürfen auch Kinder ohne Spielberechtigung zur Heranführung an den Tischtennissport an Veranstaltungen auf Kreisebene teilnehmen.

 

2. offizielle und inoffizielle Veranstaltungen

2.1 offizielle Veranstaltungen

Die Endtermine für offizielle Veranstaltungen sind im Terminkalender des TTVSA festgelegt.

2.2 inoffizielle Veranstaltungen

Inoffizielle Veranstaltungen wie Einladungsturniere, Vorbereitungsturniere und offene Vereinsturniere die nicht unter Punkt 2.1 des Handbuches fallen, können das ganze Jahr über durchgeführt werden. Sie dürfen nicht den offiziellen Spielbetrieb behindern, z.B. durch Spielverlegungen. Der Ausrichterverein ist selbst verantwortlich.

3. Punktspielbetrieb

Die Meldungen der Kreisligen hat jeder Verein eigenständig, nach den angegebenen Zeiten im click-TT vorzunehmen. Staffelleiter ist Dirk Marquardt. Bei der Nachwuchsliga ist Daniel Missal Staffelleiter.  Die Staffelsieger erhalten eine Urkunde.

  • Nachwuchsliga

In dieser Spielklasse sollen die Mädchen und Jungen in den Wettkampf eingeführt werden. Die Anmeldung erfolgt im Click-TT. Es dürfen Spieler während der laufenden Saison nachgemeldet und abgemeldet werden. Das Spielsystem und Modus werden vom Staffelleiter je nach Meldungen festgelegt.

  • Kreisoberliga und Kreisliga

In dieser Spielklasse wird nach der WO des DTTB / AB des TTVSA gespielt. Gespielt wird nach dem Werner-Scheffler-System. Die Zulassung der Mannschaften, deren  Kontrolle und Anzahl der Auf- und Abstiegsplätze unterliegt dem Staffelleiter. Aufstiegsberechtigt in die Bezirksklasse ist der Sieger der Kreisoberliga, bei Verzicht kann auch der zweite dieses Recht wahrnehmen.

Die Spielformulare verbleiben beim Verein. Die Meldung erfolgt im click-TT. Fehler oder gewünschte Änderungen sind nach Veröffentlichung der Terminpläne von den Vereinen sofort dem Staffelleiter zu melden, um sie noch vor Beginn der Hin- bzw. Rückrunde zu korrigieren. Spielverlegungen erfolgen entweder nach AB des TTVSA zur WO des DTTB, oder auch kurzfristig mit beiderseitigem Einverständnis schriftlich, auch E-Mail, und neuer Terminangabe beim Staffelleiter. Die Entscheidung obliegt dem Staffelleiter.

  • Nichtantreten bzw. Zurückziehen von Mannschaften

Bei Nichtantreten bzw. Zurückziehen von Mannschaften sowie zu spätes Eintragen von Spielergebnissen werden Gebühren fällig, siehe Gebührenordnung.

4. Pokalwettbewerbe

  • Teilnahme

Alle Vereine sind spielberechtigt, je gemeldete Mannschaft kann eine Pokalmannschaft gestellt werden. Die Spiele werden im Modifizierten Swaythling-Cup-System ausgetragen. Der Austragungsmodus richtet sich nach der Teilnehmerzahl, es entscheidet die Sportwart/Turnierleitung.

Es wird unterschieden in Herren A (Landesliga, Verbandsliga), Herren B (Bezirksklasse, Bezirksliga) und Herren C (Kreisliga, Kreisoberliga).  

Je Spielklasse (Herren A, B, C) wird eine Startgebühr fällig, siehe Gebührenverordnung. Diese werden mit der jährlichen Startgebühren entrichtet.

  • Ehrung

Bei Pokalwettbewerben gibt es, für die im Kreis gespielte Wettbewerbe, vom TTKV einen Siegerpokal und für die platzierten Urkunden.

5. Kreismeisterschaften (KM)

  • Durchführung

Entsprechend den Durchführungsbestimmungen des TTVSA werden bis zu dem vom Verband festgelegten Terminen KM durchgeführt. Der TTKV  ist verantwortlich für die Ausschreibung. Der Ausrichtererhält die Startgebühren laut Gebührenordnung.

  • Nachwuchsbereich

Im Nachwuchsbereich werden zur Talentsuche auch Kinder ohne Spielberechtigung zugelassen. Bei einer weiteren Weiterqualifikation werden sie allerdings nicht berücksichtigt (Bezirksmeisterschaften-BM).

  • KM Herren

Die KM der Herren wird in einer Klasse gespielt. Bei einer Beteiligung ab 30 Spieler wird in ein 2 Klassen gespielt, der Mittelwert des Q-TTR Wertes aller teilnehmender Spieler entscheidet über die Einteilung. Sie müssen im allgemeinen Punktspielbetrieb gemeldet sein. Im Doppel gibt es nur eine KM.

  • KM Frauen

Es wird nur in einer Spielklasse gespielt.

6. Ranglisten

Das höchste Ranglistenturnier beim TTKV WB ist die Kreisrangliste 1 (KRL 1). Sie wird mit 10 Spielern im System „Jeder gegen Jeden“ gespielt. Die Aufsteiger werden in einer Kreisranglistenqualifikation ermittelt. Bei einer Absage, erfolgt eine Nachnominierung durch den Sportwart.

  • Frauen

Die Teilnehmerinnen der sich anbietenden Vereine werden abgefragt und der Sportwart entscheidet über den Spielmodus.

  •  Nachwuchs

Nehmen Spieler ohne Spielberechtigung am Turnier teil, entscheidet der Jugendwart mit dem Verein über den sportlichen Werdegang. Bei einer Qualifizierung zur Bezirksrangliste ist eine Spielberechtigung erforderlich.

7. Rechtsordnung

Entsprechend des Handbuches 2.4 gibt es einen Kreisrechtsausschuss. Die Mitglieder müssen verschiedenen Vereinen angehören. Entscheidungen treffen mindestens drei Stimmen. Vorsitzender bzw. Stellvertreter und zwei Beisitzer. Die Rechtsmittelgebühr ist der Gebührenordnung zu entnehmen und ist vor dem Einspruchsverfahren auf das Konto des TTKV Wittenberg: 5001900 der Volksbank Dessau-Anhalt eG mit der BLZ: 80093574 zu überweisen.

Vorsitzender: Nick Marquardt                  HTTV Halle

Stellvertreter: Mirko Kröber                      SV Blau-Rot Pratau

Beisitzer:        Bernd Dörre                       Grün-Weiß Annaburg

8. Disziplinarangelegenheiten

Entsprechend der Rechtsordnung des TTVSA 7-19 Pkt. 4.1.1 ist der Kreisrechtsausschuss für Disziplinarmassnahmen zuständig, die jeder Spieler mit Spielberechtigung durch Protest schriftlich vorbringen kann.

Die Adresse lautet: Nick Marquardt

                                  Lange Strasse 4

                                  06869 Coswig (Anhalt)

                                  nickmarquardtcoswig@googlemail.com

9. Disziplinarmaßnahmen

Die Disziplinarmaßnahmen erfolgen entsprechend der WO des TTVSA.

10. Rechtsmittel

Es gilt die Regelung der Rechtsordnung des TTVSA 7-23 Pkt. 6.

Stand: 13.05.2020